ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KABBALAKONGRESS DER BNEI BARUCH AKADEMIE IN EUROPA, 25.-27. AUGUST, BIRNBACH, DEUTSCHLAND

1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Bnei Baruch Kabbala Kongress (im Folgenden als „Kongress“ bezeichnet) vom 25.-27. August 2017 in Birnbach/Deutschland im Christianopolis Konferenzzentrum des Lectorium Rosicrucianum in Westdeutschland, Im Sanig 1, DE-57612 Birnbach, Deutschland, https://www.rosenkreuz.de/west, (“Hotel”) und für jeden Teilnehmer des Kongresses.

2. VERANSTALTER

Der Kongressveranstalter ist der gemeinnützigen Verein Ashlag Research Institute-Bildungseinrichtung e.V. (kurz: ARI-Bildungseinrichtung e.V.), Wasserwerkstraße 33, DE-13589 Berlin, Germany, Registrierungsnr.. VR 27604 B, (“Veranstalter”) . Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung, einen unterhaltsamen Kongress zu veranstalten. Um dieses Ziel zu erreichen, gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. TEILNAHME AM KONGRESS

Jede Person (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet) kann unter folgenden Bedingungen am Kongress teilnehmen: a) Er/sie hat sich über die Kongresswebseite (im Folgenden als „Website“ bezeichnet) angemeldet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, die entsprechenden Erklärungen abgegeben und die Anmelde-Daten wahrheitsgemäß ausgefüllt, b) Er/sie hat den vollen Preis für den Kongress bezahlt, c) Er/sie erhielt eine Bestätigung in Email-Form vom Veranstalter (andere als automatische Antworten), welche der Veranstalter in begründeten Fällen zurückziehen kann und d) Er/sie muss vor Eintritt zum Kongress den Registrierungsprozess wie vom Veranstalter verlangt durchlaufen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und entsprechende schriftliche Erklärungen abgeben. Mit der alleinigen Registrierung über die Website selbst ist die Teilnahme am Kongress nicht garantiert. Die Ablehnung dieser Geschäftsbedingungen schließt den Teilnehmer von der Teilnahme am Kongress aus; in diesen Fällen tritt der Stornierungsprozess unter Ziffer 14 in Kraft, außer bei Nichterfüllung wie in Punkt c angeführt.

4. VOLLMACHT

Die Bedingungen unter Ziffer 3 können durch einen Bevollmächtigten des Teilnehmers erfüllt werden; in diesem Fall erklärt der Bevollmächtigte, dass er/sie bevollmächtig ist, den Teilnehmer für den Kongress anzumelden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, alle schriftlichen Erklärungen abzugeben, und jeglichen Schriftverkehr für den Teilnehmer zu erhalten und abzuwickeln. Der Bevollmächtigte stellt sicher, dass alle Teilnehmer, deren Anmeldeprozess er durchführt, sich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewusst sind. Der Registrierungsprozess muss von jedem Teilnehmer ohne Ausnahme persönlich durchlaufen werden; die Ziffer 5 bleibt davon unbetroffen.

5. KINDER

Ist der Teilnehmer ein Kind, müssen die unter Ziffer 3 angeführten Bedingungen durch den Sorgeberechtigten (für gewöhnlich ein Elternteil) als Vertreter des Kindes erfüllt werden. Der Sorgeberechtigte muss bei der Registrierung Folgendes bekannt geben: a) er/sie ist der Sorgeberechtigte und somit für das Kind verantwortlich und dazu autorisiert, die Teilnahme des Kindes zu erlauben; b) er/sie billigt die Teilnahme des Kindes bei allen Aktivitäten des Kongresses c) er/sie erklärt sich in Bezug auf das Kind mit Ziffer 13 einverstanden; d) er/sie übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für das Verhalten des Kindes und e) er/sie übernimmt die Haftung für jeglichen durch das Kind verursachten Schaden. Jedes Kind darf nur unter der ausschließlichen Zuständigkeit seines Sorgeberechtigten am Kongress teilnehmen. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Kinder ab und stellt keinerlei Aufsicht zur Verfügung. Ziffer 12 ist davon nicht betroffen. Aufsicht und Sorge sind ausschließlich in der Verantwortung des Sorgeberechtigten bzw. einer von ihm autorisierten Person. Der Sorgeberechtigte muss dem Veranstalter seiner Erreichbarkeit durch Übermittlung der Mobiltelefonnummer gewähren und das Kind bei Aufforderung unverzüglich abholen. Der Zugang zu den Hauptveranstaltungen des Kongresses ist für Kinder ab 12 Jahren erlaubt. Kinder unter 12 Jahren können an den entsprechenden begleiteten Aktivitäten (Spiele, Zeichnen..) teilnehmen, sollten solche durch den Veranstalter und Freiwillige angeboten werden. Kinder bis 10 Jahren müssen sich unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen befinden (für gewöhnlich Eltern).

6. KONGRESSKOSTEN

Die Teilnahmegebühr beinhaltet unabhängig von Art der Unterbringung (außer Teilnehmer ohne Unterbringung) a) den Aufenthalt im Hotel entsprechend dem gewählten Typ der Unterkunft, b) Mahlzeiten-Plan und c) die Teilnahme an allen aufgezählten Programmpunkten des Kongresses. Die Teilnahmegebühr beinhaltet nicht: Essen und Trinken an der Hotelbar, Restaurants und Shops außerhalb des Mahlzeiten-Plans. Alle zusätzlichen Hotelangebote sind entsprechend der Preisliste des Hotels vom Teilnehmer selbst zu begleichen.

7. UNTERBRINGUNG

Das Hotel bietet Veranstaltungsräume, Unterkünfte und Verpflegung. Der Veranstalter bucht die Unterbringung für die Teilnehmer im Hotel. Abhängig vom Typ der durch den Teilnehmer auf der Website gewählten Unterkunft stimmt der Teilnehmer der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zu und akzeptiert, dass in einigen Fällen auf die Wünsche in Bezug auf Mitbewohner nicht eingegangen werden kann. Die während der Registrierung gewählte Unterkunft kann im Nachhinein nicht modifiziert oder geändert werden. Der Teilnehmer muss die Unterbringung zur festgelegten Check-Out Zeit am Tag seiner Abreise räumen und den Schlüssel am Registrierungsschalter abgeben. Dem Teilnehmer wird bei verspäteter Zimmerräumung eine Verspätungsgebühr in Rechnung gestellt.

8. MAHLZEITEN PLAN

Im Hotel wird als Teil der Kongress Angebote ausschließlich vegetarisches oder veganes Essen (Mahlzeiten Plan) serviert. Erfrischungen (Kaffeepausen) während des Kongresses werden durch das Hotel angeboten. Es ist verboten, eigene Mahlzeiten oder Getränke zum Veranstaltungsort mitzubringen.

9. TRANSPORT

Jeder Teilnehmer wird gebeten, für den eigenen Transport von und zum Veranstaltungsort zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für falsch gebuchte Flüge oder andere Transportformen.

10. KONGRESS-REGELN

Der Teilnehmer muss allen Instruktionen des Veranstalters Folge leisten. Der Konsum von Rauchwaren und Alkohol ist in allen dem Hotel zugehörigen Räumen (eingeschlossen Hotelzimmer, Lobbys, Restaurant, Kongresshalle und Außenbereich) ausnahmslos verboten und nur in dafür gekennzeichneten Arealen gestattet. Der Konsum von Fisch und Fleisch sowie die Lagerung derselben sind in allen dem Hotel zugehörigen Räumen ausnahmslos verboten und nur in dafür gekennzeichneten Arealen gestattet.

Es ist ausnahmslos verboten, scharfe Gegenstände oder alle Arten von Waffen zum Veranstaltungsort mitzubringen. Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, irgendwelche Waffen oder Gegenstände bei sich zu tragen, die nach der Meinung des Veranstalters die Sicherheit anderer Teilnehmer oder des Kongresses gefährden könnten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, derartige Gegenstände zu konfiszieren oder den Besitzer derartiger Gegenstände zum Verlassen des Kongressgeländes aufzufordern. Haustiere sind am Kongressgelände nicht erlaubt. Am Kongressgelände ist offenes Feuer nicht erlaubt. Alle Teilnehmer sind dazu verpflichtet, andere Teilnehmer mit Respekt zu behandeln und gebührende Rücksicht auf andere Teilnehmer, Mitbewohner, Freiwilligen, Veranstalter und Hotelangestellte zu nehmen. Jegliches aggressives oder beleidigendes Verhalten wird nicht geduldet. Dies gilt auch für Handlungen, die körperlichen Schäden anderer Teilnehmer hervorrufen oder die Sicherheit der Teilnehmer beinträchtigen sowie für Beschädigungen des Hoteleigentums oder des Eigentümers des Veranstalters. Der Teilnehmer stimmt zu, infektiöse und ansteckende Krankheiten bzw. den Verdacht unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

11. ZUGANG ZUM VERANSTALTUNGSORT

In begründeten Fällen kann dem Teilnehmer der Zugang zum Veranstaltungsort verwehrt werden und kann der Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Kongresses von einer Teilnahme an bestimmten Kongressaktivitäten oder vom gesamten Kongress ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten regelwidrig ist: Dies betrifft moralisches fragwürdiges Verhalten, aggressives und beleidigendes Verhalten, Rauchen, missbräuchlichen Genuss alkoholischer Getränke und/oder Drogen, verbotenen Fleischkonsum, ansteckende Krankheit. Der Entzug des Zugangs zum Kongress erfolgt ohne Kostenrückerstattung.

12. HAFTUNG

Das Hotel und der Veranstalter haften nicht für in gemeinschaftlich genützten Räumen zurückgelassenes und nicht sicher verwahrtes Eigentum der Teilnehmer. Hotelzimmer und Fahrzeuge müssen verschlossen sein und Wertgegenstände im Safe verwahrt werden.

Das Hotel und der Veranstalter haften nicht für Verletzung und alle Arten von Verlusten der Teilnehmer, solange die Verletzung oder der Verlust nicht direkt durch Fahrlässigkeit des Hotelpersonals oder des Veranstalters verursacht wurden.

Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Schäden am Eigentum der Teilnehmer, des Hotels oder des Veranstalters. Jeder Teilnehmer ist aufgerufen, das Hotelzimmer in sauberem, unversehrten Zustand zu hinterlassen und ist bei Nichtbefolgung finanziell haftbar für alle Schäden am Hoteleigentum. Verschmutzt ein Teilnehmer das Hotelzimmer oder den Veranstaltungsort durch Alkohol, Rauchen oder Fleisch, werden ihm die Kosten für die Reinigung und Wiederherstellung in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

13. PERSONENENBEZOGENE DATEN

Die Teilnehmer stimmen zu, dass der Veranstalter persönliche Daten für den Zweck des Kongresses, den reibungslosen Ablauf desselben und die Unterbringung im Hotel sammeln, speichern und weiterverarbeiten darf, eingeschlossen Daten zur Identifikation wie Name und Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Wohn Adresse, Email Adresse, Telefonnummer, andere Kontaktdaten und gesprochene Sprachen. Zu diesem Zweck ist der Veranstalter berechtigt, diese Personen bezogenen Daten auch dem Hotel weiterzugeben. Dabei berücksichtigt der Veranstalter das Datenschutzgesetz (Directive 95/46/EC).

14. FOTOS, AUDIO- UND VIDEOMATERIAL

Der Teilnehmer akzeptiert und ist sich bewusst, dass der Kongress gefilmt, ausgestrahlt, und aufgezeichnet und im Internet, Fernsehen oder anderen Medien öffentlich in Deutschland und international verfügbar gemacht wird. Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter unwiderruflich zu Foto- und Film- und Audioaufnahmen der Teilnehmer und zum Gebrach derselben zu Bildungs-, Werbungs-, Marketing-, Promotions-, künstlerischen und Forschungszwecken.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter uneingeschränkt frei von jeglichen Ansprüchen, Forderungen und sonstigen Handlungen zu halten, einschließlich finanzieller Entschädigung. Der Teilnehmer befreit den Veranstalter von allen Ansprüchen, Forderungen und Handlungen, die der Teilnehmer, seine Familie, Vertreter, Vormund, Verwalter oder andere Personen, die in seinem Auftrag oder im Auftrag seines Besitzes handeln, aufgrund ihrer Ermächtigung geltend machen könnten.

Gleichzeitig übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Foto-, Audio- und Filmaufnahmen des Teilnehmers durch Dritte, welche gegen den ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers verfasst wurden. Es obliegt dem Teilnehmer, seine diesbezüglichen Wünsche den fotografierenden und filmenden Teilnehmern mitzuteilen bzw. den weiteren Gebrauch des Materials einzuschränken.

15. STORNIERUNGEN

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Kongress zu jeder Zeit durch eine Verständigung via Email an den Veranstalter widerrufen. Stornierungsemails sind von der gleichen Emailadresse, von der die Anmeldung vorgenommen wurde, an folgende Adresse zu senden: birnbach@kabacademy.eu  Folgende Stornogebühren werden fällig:

Datum der Stornierungsemail an den Veranstalter vor Kongressbeginn Stornogebühr
25 oder mehr Tage vor Kongressbeginn 0 €
10 bis 25 Tage vor Kongressbeginn 50 €
Weniger als 10 Tage vor Kongressbeginn 100 % sind fällig

Im Falle Höherer Gewalt liegt die Höhe der Stornogebühr im Ermessen des Veranstalters. Im Fall, dass der Kongress seitens des Veranstalters aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden muss, schließt der Veranstalter jegliche Haftung für anderes als die Kongressgebühr aus.

16. ERSTATTUNG

Alle Erstattungen werden seitens des Veranstalters innerhalb von 30 Tagen nach dem Kongressende abgewickelt und ausbezahlt. Vor Ende des Kongresses kann der Veranstalter keine Erstattung leisten. Vom Erstattungsbetrag werden vor Auszahlung angefallene Kreditkarten- und Stornogebühren abgezogen.

17. ERSATZTEILNEHMER

Die Teilnahme am Kongress und die Buchung der Unterkunft können auf eine weitere Person („Ersatzteilnehmer“) übertragen werden. Derlei Anfragen sind von der gleichen Emailadresse, von der die Anmeldung vorgenommen wurde, an folgende Adresse zu senden:birnbach@kabacademy.eu und müssen folgende Angaben beinhalten: Name und Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse, Email Adresse, Telefonnummer und gesprochene Sprachen. Die Übertragung erlangt mit dem Erhalt der Bestätigungsemail des Veranstalters an die ursprüngliche und die neue Emailadresse Gültigkeit.

Sollten finanzielle Arrangements getroffen werden, so gelten sie ausschließlich zwischen dem ursprünglichen Teilnehmer und seinem Ersatzteilnehmer; seitens des Veranstalters ist die Haftung für solche Arrangements ausgeschlossen. Der Ersatzteilnehmer muss den Registrierungsprozess, aufgeführt in Ziffer 3, durchlaufen.

18. SCHLUSSBESTIMMUNG

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen und entsprechen der Gesetzgebung in Deutschland.